AnwaltOnline - Betreuungsrecht Juli 2023
ISSN: 1511-8967
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Interessante Urteile
Vergütung eines Berufsbetreuers nach Studium „Frauenstudien“
Nach § 4 Abs. 1 VBVG ist die für die Vergütung eines Berufsbetreuers maßgebliche Fallpauschale vom Gesetzgeber nach der Qualifikation des Betreuers in einer typisierenden dreistufigen Skala verbindlich festgelegt. Im Interesse einer problemlosen Handhabbarkeit wird in § 4 Abs. 1 VBVG die Qualifikation des Betreuers von ...
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Vorsorgevollmacht ist nicht ausreichend, wenn zum effektiven Schutz ein Einwilligungsvorbehalt erforderlich ist
Das Verfahren betrifft die Verlängerung einer Betreuung und eines bestehenden Einwilligungsvorbehalts.
Der heute 85jährige Betroffene leidet an einer leichten senilen Demenz. Nachdem er mehrfach über erhebliche Geldbeträge verfügt hatte und dabei Betrügern zum Opfer gefallen war, ...
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Betreuung für alle Angelegenheiten bei paranoider Schizophrenie
Die Erforderlichkeit einer Betreuung darf sich dabei nicht allein aus der subjektiven Unfähigkeit des Betroffenen ergeben, seine Angelegenheiten selbst zu regeln (Betreuungsbedürftigkeit). Für die Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten bedarf es konkreter Darlegung, dass Handlungsbedarf in allen Angelegenheiten ...
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Genehmigung der zivilrechtlichen Unterbringung unter Verwertung eines Sachverständigengutachtens
Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 37 Abs. 2 FamFG setzt voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich ...
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
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Das Thema des Monats
Betreuungsanordnung: Die Entscheidung des Betreuungsgerichts
Eine Betreuung ist strikt am individuellen Bedarf des Betroffenen ausgerichtet, berücksichtigt seine verbliebenen Fähigkeiten und wahrt seine Selbstbestimmung. Die Entscheidung für oder gegen eine Betreuungsanordnung ergeht im Betreuungsverfahren.
Deutsche Gerichte sind international für deutsche Staatsangehörige (unabhängig vom Aufenthalt), Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und sofern es der Fürsorge deutscher Gerichte bedarf auch ohne gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
Das Verfahren wird auf Antrag des Betroffenen aber auch von Dritten oder von Amts wegen geführt.
Wann kann eine Betreuungsanordnung erfolgen?
Grundsätzlich kann eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen nur dann eingerichtet werden, wenn der Betroffene keinen freien Willen mehr bilden kann und er auch die Bedeutung einer Betreuung nicht erkennen kann.
Der Betroffene ist grundsätzlich verfahrensfähig.
Das Verfahren wird nur dann eingeleitet, wenn der Betroffene einen Betreuungsbedarf hat und keine andere Möglichkeit besteht, den Betroffenen so zu unterstützen, dass eine Betreuung nicht als erforderlich anzusehen ist. Hierzu sind andere Hilfen, vor allem nach dem Sozialrecht, auszuschöpfen.
Wann ist ein Verfahrenspfleger zu bestellen?
Sofern er sich nicht selber in Betreuungsverfahren äußern kann oder eine Verständigung nicht möglich ist, ist ein Verfahrenspfleger zu bestellen, der die Rechte des Betroffenen wahrnimmt, dem Betroffenen das Geschehen erläutert und Wünsche des Betroffenen an das Gericht übermittelt.
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist gem. § 276 FamFG in der Regel erforderlich, wenn ...
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