- Betreuungsrecht
- Gesetze
- FamFG
§ 316 Verfahrensfähigkeit
Familienverfahrensgesetz (FamFG)
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
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Hussain
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Efstathios Lekkas , Berlin