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AnwaltOnline - Betreuungsrecht Dezember 2021

Betreuungsrecht

AnwaltOnline - Betreuungsrecht Dezember 2021

ISSN: 1511-8967

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Interessante Urteile

Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen

Entschließt sich das Gericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht in einem Betreuungsverfahren zur Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens und will es dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen, muss es den Betroffenen grundsätzlich auch dann persönlich anhören, wenn ...


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Unterbringungssache: Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

Gemäß § 319 Abs. 1 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen.

Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren. ...


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Gerichtliche Vertretung eines prozessunfähigen Betroffenen

Wird eine klagende Partei von einem gerichtlichen Betreuer vertreten, die Vertretung aber nicht in das Rubrum der Klageschrift aufgenommen, ist die Klage jedenfalls dann nicht unzulässig, wenn der Betreuer die Klageerhebung genehmigt (Heilung).

Bewegliche Gegenstände sind im Rahmen eines notariellen Grundstückskaufvertrages ...


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Verletzung des rechtlichen Gehörs in einer Unterbringungssache

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an BGH, 02.12.2020 - Az: XII ZB 291/20).

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt die Verwertung eines ...


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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren

Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen.

Das Thema des Monats

Welche strafrechtlichen Risiken bestehen für den Betreuer?

Der Betreuer, der seine Pflichten vorsätzlich oder auch nur fahrlässig missachtet, kann nach verschiedenen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zur Verantwortung gezogen, also bestraft werden. Dies gilt nicht nur, wenn der Betreuer durch aktives Handeln eine Straftat begeht (z.B. er misshandelt den Betreuten), sondern auch dann, wenn er passiv bleibt, wo er zu Gunsten des Betreuten handeln müsste (z.B. er lässt es geschehen, dass der Betreute im Heim infolge nachlässiger Versorgung einen Gesundheitsschaden erleidet).

Mit der Betreuerstellung ist nämlich in dem Aufgabenkreis, auf den die Betreuung sich erstreckt, eine sogenannte Garantenpflicht zugunsten des Betreuten verbunden. Diese Garantenstellung beinhaltet die Pflicht für den Betreuer, sich in besonderem Maße um den Betreuten zu kümmern und Schaden von ihm abzuwenden.

Der Betreuer unterliegt der Haftung für jedes Verschulden - Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und einfache Fahrlässigkeit.

Folgende Bestimmungen des Strafgesetzbuchs sind besonders zu beachten:

Aussetzung und unterlassene Hilfeleistung

Strafbarkeit wegen Aussetzung (§ 221 StGB) ist dann denkbar, wenn eine besondere Beistandspflicht seitens des Betreuers bestand und der Betreute in diesem Rahmen im Stich gelassen wurde.

Befindet sich der Betreute in Gefahr oder liegt ein Unglücksfall vor, so muss der Betreuer auch ohne den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge Hilfe leisten. Tut er dies nicht, liegt unterlassene Hilfeleistung vor.

Körperverletzung

Der Betreuer kann sich gemäß § 223 StGB der vorsätzlichen Körperverletzung strafbar machen, wenn er es versäumt, rechtzeitig eine erkennbar erforderliche medizinische Behandlung in die Wege zu leiten, wenn ihm der Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge übertragen wurde.

Notwendige Tätigkeiten, die für den Betreuer nicht erkennbar und möglich waren, werden jedoch nicht hiervon erfasst.

Eine vorsätzliche Körperverletzung kann insbesondere dann vorliegen, wenn trotz ausdrücklichen ärztlichen Hinweis zur Notwendigkeit keine (weitere) Behandlung des Betreuten veranlasst wurde.

Stirbt der Betreute aufgrund der unterlassenen Behandlung, ...


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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg