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Nicht offensichtlich ungeeigneten Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen ...

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn sich ein öffentlicher Arbeitgeber aufgrund der Bewerbungsunterlagen schon die Meinung gebildet hat, dass ein schwerbehinderter Bewerber nicht mehr in die nähere Auswahl kommt, ist der Bewerber nach dem Gesetzesziel einzuladen.

Die fachliche Eignung des Bewerbers fehlt nicht schon dann, wenn gute EDV-Kenntnisse erforderlich sind und der Bewerber im Abschlusszeugnis diesbezüglich lediglich mit "befriedigend" bewertet wurde.

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LAG Hessen, 28.08.2009 - Az: 19/3 Sa 1636/08

ECLI:DE:LAGHE:2009:0828.19.3SA1636.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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