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Hausverkauf wird bei Arbeitslosenhilfe berücksichtigt!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe ist zu berücksichtigen, wenn im Zuge der Scheidung ein Miteigentumsanteil an der bisherigen Ehewohnung verkauft wird.

Der Verkaufserlös wird abzüglich des Freibetrages bei der Berechnung berücksichtigt, wenn der Erlös nicht zum zeitnahen Erwerb für angemessenen Wohnraum bestimmt ist.

Das Verwertungsverbot für Wohneigentum schließt nicht den Schutz einer Immobilie als Vermögensgegenstand ein, sondern dient dem Schutz der Wohnung im Sinne der Erfüllung eines Grundbedürfnisses.


BSG, 05.06.2003 - Az: B 11 AL 55/02 R


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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