Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.863 Anfragen

Eigenheim und Ehewohnung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Meist dient ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung als Ehewohnung. Im Falle der Trennung oder wenn ein Ehegatte die Trennung wünscht, kann das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten die Benutzung der Ehewohnung regeln. Es kann die Wohnung räumlich aufteilen oder sogar einem der Ehegatten zur alleinigen Benutzung zuweisen, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Die Belange gemeinsamer Kinder sind dabei besonders zu berücksichtigen. Die alleinige Nutzung an einen Ehegatten kommt in der Regel dann in Betracht, wenn dieser vom anderen Ehegatten vorsätzlich tätlich angegriffen oder bedroht worden ist (§ 1361b BGB). Unter Umständen kann der nutzungsberechtigte Ehegatten verpflichtet werden, dem andern eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand: 07.01.2019 (aktualisiert am: 17.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant