Scheidung: unkompliziert, günstig und schnell - ➠ jetzt informierenDer (unentgeltliche) Entwurf einer Trennungsfolgenvereinbarung durch einen Steuerberater für zwei Eheleute kann als selbständige Erbringung einer außergerichtlichen Rechtsdienstleistung eine unlautere Handlung im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. § 3 RDG darstellen, zu deren Unterlassung er verpflichtet ist.
Der unentgeltliche Entwurf einer Trennungsfolgenvereinbarung durch einen Steuerberater stellt keine unentgeltliche Rechtsdienstleistung im Sinne des § 6 Abs. 1 RDG dar, wenn die Tätigkeit im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit des Steuerberaters steht (hier: Mandatsverhältnis mit beiden Eheleuten).
Der unentgeltliche Entwurf einer Trennungsfolgenvereinbarung durch einen Steuerberater für zwei Eheleute verstößt jedenfalls dann gegen § 4 Satz 1 RDG, wenn widerstreitende Interessen der Eheleute während der Entwurfsphase offen zu Tage treten.