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Entwurf einer Trennungsfolgenvereinbarung durch einen Steuerberater

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der (unentgeltliche) Entwurf einer Trennungsfolgenvereinbarung durch einen Steuerberater für zwei Eheleute kann als selbständige Erbringung einer außergerichtlichen Rechtsdienstleistung eine unlautere Handlung im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. § 3 RDG darstellen, zu deren Unterlassung er verpflichtet ist.

Der unentgeltliche Entwurf einer Trennungsfolgenvereinbarung durch einen Steuerberater stellt keine unentgeltliche Rechtsdienstleistung im Sinne des § 6 Abs. 1 RDG dar, wenn die Tätigkeit im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit des Steuerberaters steht (hier: Mandatsverhältnis mit beiden Eheleuten).

Der unentgeltliche Entwurf einer Trennungsfolgenvereinbarung durch einen Steuerberater für zwei Eheleute verstößt jedenfalls dann gegen § 4 Satz 1 RDG, wenn widerstreitende Interessen der Eheleute während der Entwurfsphase offen zu Tage treten.


OLG Karlsruhe, 22.10.2024 - Az: 14 U 194/23

ECLI:DE:OLGKARL:2024:1022.14U194.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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