Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.775 Anfragen

Lebenspartner müssen beim Verheiratetenzuschlag Ehepartnern nicht gleichgestellt werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Arbeitnehmer, die eine eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartnerschaft begründet haben, haben keinen Anspruch auf Zahlung des tariflichen Verheiratetenzuschlags.

Diese Ungleichbehandlung verstößt nicht gegen Art.3 Abs.1 GG. Durch das LPartG wurde die Rechtsstellung Homosexueller, die ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen, zwar stark an die Verheirateter angenähert. Beide Lebensformen sind aber nicht miteinander vergleichbar, weil nur die Ehe zur Reproduktion der Bevölkerung geeignet ist.

Somit steht der Ortszuschlag der Stufe 2, den § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT für verheiratete Angestellte regelt, Angestellten, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft (LPartG) leben, nicht zu.


LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - Az: 11 Sa 933/02

ECLI:DE:LAGD:2002:1205.11SA933.02.00

Nachfolgend: BAG, 29.04.2004 - Az: 6 AZR 101/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant