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Alkoholsucht auch bei „Trockenheit“ offenbarungspflichtig?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Alkoholiker trocken, so muß er seine Sucht bei Einstellung einem neuen Arbeitgeber nicht offenbaren. Nur, wenn der Alkoholiker später wieder anfängt zu trinken, sind Fragen dazu wahrheitsgemäß zu beantworten.


ArbG Hannover - Az: 10 Ca 622/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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