Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.871 Anfragen
Abmahnung ist kein Mobbing!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wiederholte Abmahnungen eines Arbeitnehmers sind nicht ohne weiteres ein Beweis für Mobbing.
Dies gilt auch dann, wenn sich einzelne Abmahnungen später als unwirksam herausstellen. Damit ein Mobbingvorwurf festgestellt werden kann, wären verwerfliche Motive für die Abmahnungen erforderlich. Diese sind jedoch nachzuweisen. Berechtigte Abmahnungen sind grundsätzlich kein Mobbing sondern die Wahrnehmung berechtigter Arbeitgeberinteressen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer in vier Monaten neun Abmahnungen, die sich auf unterschiedliche Vorwürfe stützten, erhalten. Auch wenn dies auf ein systematisches Verhalten hindeutet, liegt darin noch keine Verletzung der Arbeitnehmerrechte. Es kann lediglich angenommen werden, dass der Betroffene vom Arbeitgeber kritisch beobachtet wurde.
LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - Az: 6 Sa 256/09
ECLI:DE:LARBGSH:2010:0317.6SA256.09.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit.
Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...