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Tipps - Mobbing

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

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Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.

Es muss ein systematisches Verhalten gegenüber bestimmten Arbeitnehmern vorliegen, das wenigstens in der Gesamtbetrachtung deren Gesundheit oder Persönlichkeitsrechte verletzt.

Mobbing kann auch strafrechtlich als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung nach §§ 185 ff StGB relevant sein.

Oft dient das Mobbing dazu, den betroffenen Arbeitnehmer aus der Firma zu drängen oder etwa als Bewerber für Beförderungspositionen zu diskreditieren.

Der betroffene Arbeitnehmer sollte zunächst die für Personalangelegenheiten zuständige Stelle des Arbeitgebers darauf hinweisen, dass gegen ihn arbeitsrechtlich verbotenes Mobbing ausgeübt wird. Daneben ist auch an eine Einschaltung des Betriebs - oder Personalrats zu denken.

Wenn die Wahrnehmung des Beschwerderechts nicht ausreicht, um das Mobbing innerhalb einer vom betroffenen Arbeitnehmer gesetzten Frist abzustellen, steht dem Arbeitnehmer nach vorheriger Ankündigung ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung zu.

Der gemobbte Arbeitnehmer kann darüber hinaus gegen den Mobber beim Arbeitsgericht Klage auf künftige Unterlassung erheben.

Falls der Mobber und der Arbeitgeber nicht identisch sind und der Arbeitgeber es unterlässt, gegen den Mobber vorzugehen, kann der gemobbte Arbeitnehmer auch den am Mobbing nicht beteiligten Arbeitgeber auf Erfüllung seiner vertraglichen Schutzpflichten ihm gegenüber verklagen.

Schließlich hat der gemobbte Arbeitnehmer die Möglichkeit der außerordentlichen eigenen Kündigung mit anschließendem Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer trägt hierbei die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des Mobbing vorliegen und dass diese für den behaupteten Schaden ursächlich geworden sind.

Letzte Änderung: 20.05.2025

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