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Überstunden an Weihnachten - Betriebsrat muss zustimmen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

An den Weihnachtsfeiertagen dürfen grundsätzlich keine Überstunden ohne die Zustimmung des Betriebsrates angeordnet werden.

Die Zustimmung kann vom Betriebsrat notfalls an gewisse Bedingungen geknüpft werden - diese Forderungen können auch sachfremd sein.

Ein anderes gilt nur für ausgesprochene Eil- und Notfälle - in diesem Fall können Überstunden ohne vorherige Zustimmung angeordnet werden.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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