Bei arbeitsvertraglich gewährten freiwilligen Leistungen kann ein Arbeitgeber sich grundsätzlich hierfür ein Widerrufsrecht im „Kleingedruckten“ vorbehalten.
Dies gilt auch dann, wenn es hierdurch zu einer deutlichen Gehaltsminderung kommt.
Nach Ansicht des Gerichts war die vorliegend entstandene Minderung des Einkommens um 18% durch Wegfall der freiwilligen Fahrgelderstattung noch zumutbar. Eine unangemessene Benachteiligung vermochte das Gericht nicht zu erkennen.
Dies gilt auch dann, wenn es hierdurch zu einer deutlichen Gehaltsminderung kommt.
Nach Ansicht des Gerichts war die vorliegend entstandene Minderung des Einkommens um 18% durch Wegfall der freiwilligen Fahrgelderstattung noch zumutbar. Eine unangemessene Benachteiligung vermochte das Gericht nicht zu erkennen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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