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Bei freiwilligen Leistungen Widerruf vorbehalten?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei arbeitsvertraglich gewährten freiwilligen Leistungen kann ein Arbeitgeber sich grundsätzlich hierfür ein Widerrufsrecht im „Kleingedruckten“ vorbehalten.

Dies gilt auch dann, wenn es hierdurch zu einer deutlichen Gehaltsminderung kommt.

Nach Ansicht des Gerichts war die vorliegend entstandene Minderung des Einkommens um 18% durch Wegfall der freiwilligen Fahrgelderstattung noch zumutbar. Eine unangemessene Benachteiligung vermochte das Gericht nicht zu erkennen.

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