Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.313 Anfragen

Betriebliche Übung beim Weihnachtsgeld: auch für neue Arbeitnehmer?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Von der betrieblichen Übung werden nicht allein diejenigen Arbeitnehmer erfasst, an welche selbst eine dreimalige vorbehaltlose Zahlung erfolgt ist. Eine bestehende betriebliche Übung kommt vielmehr auch den Arbeitnehmern zugute, mit welchen unter Geltung der Übung ein Arbeitsverhältnis begründet wird.

Mit den neu eingestellten Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber jedoch die bislang noch nicht bestehende betriebliche Übung arbeitsvertraglich ausschließen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Unstreitig hat die Beklagte, nachdem sie zum Ablauf des Jahres 1996 aus dem tarifschließenden Arbeitgeberverband ausgetreten ist, den in der Folgezeit - seit 1997 - eingetretenen Arbeitnehmern bis einschließlich des Jahres 2000 vorbehaltlos ein Weihnachtsgeld in Anlehnung an die tariflichen Vorschriften gezahlt, ohne dass dieser Zahlung eine rechtliche Verpflichtung zugrunde lag.

Mit dem Austritt der Beklagten aus dem Arbeitgeberverband verblieb es zwar zunächst bei der tariflichen Nachbindung gem. § 3 Abs. 3 TVG. Diese Nachbindung entfiel jedoch mit der Änderung des hier maßgeblichen Tarifvertrages mit Wirkung vom 24.01.1997. Für die zu diesem Zeitpunkt bereits beschäftigten Arbeitnehmer schloss sich sodann die Nachwirkung des Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 TVG an. Von der Nachwirkung nicht erfasst wurden demgegenüber diejenigen Arbeitsverhältnisse, die erst nach diesem Zeitpunkt begründet wurden.

Mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes an die seit dem Jahre 1997 eingetretenen Arbeitnehmer, denen ein tariflicher Anspruch nicht zustand, wurde aber eine entsprechende rechtliche Bindung nach den Grundsätzen der Betriebsübung bewirkt. Unstreitig hat die Beklagte seit 1997 an diesen Personenkreis mehr als dreimal Leistungen ohne Vorbehalt erbracht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Hamm, 27.05.2004 - Az: 8 Sa 1943/03

ECLI:DE:LAGHAM:2004:0527.8SA1943.03.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen