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Aus Gehalt muss kein Geheimnis gemacht werden!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn arbeitvertraglich eine Verpflichtung des Arbeitnehmers vereinbart wurde, über die vereinbarte Vergütung auch gegenüber den Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, muss sich der Arbeitnehmer nicht daran halten.

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