Der Begriff "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen
Unter einer Zulage ist nur eine Geldzahlung, nicht aber eine Sachleistung zu verstehen.
Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung des einem Arbeitnehmers zur Verfügung gestellten Dienstwagens gehört somit nicht zum vertraglichen oder tariflichen Bruttomonatsgehalt.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.