Der Begriff "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen
Unter einer Zulage ist nur eine Geldzahlung, nicht aber eine Sachleistung zu verstehen.
Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung des einem Arbeitnehmers zur Verfügung gestellten Dienstwagens gehört somit nicht zum vertraglichen oder tariflichen Bruttomonatsgehalt.
Unter einer Zulage ist nur eine Geldzahlung, nicht aber eine Sachleistung zu verstehen.
Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung des einem Arbeitnehmers zur Verfügung gestellten Dienstwagens gehört somit nicht zum vertraglichen oder tariflichen Bruttomonatsgehalt.
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LAG Hessen, 12.11.2008 - Az: 8 Sa 188/08
ECLI:DE:LAGHE:2008:1112.8SA188.08.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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