Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.697 Anfragen

Sozialplanabfindung: Berechnung bei Wechsel von Teilzeit- in Vollzeitarbeit

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Kläger war bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen seit 1976 beschäftigt. Er war zunächst 15 Jahre lang halbtags und dann in Vollzeit tätig.

Das Arbeitsverhältnis endete 1999 durch eine betriebsbedingte Kündigung im Vollzug einer Betriebsänderung.

Nach dem zwischen der Arbeitgeberin und dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan errechnete sich die Abfindung nach der Formel „Jahre der Betriebszugehörigkeit x Monatsgehalt x 2“. Dabei sind Jahre mit Teilzeitbeschäftigung anteilig zu berücksichtigen.

Der Kläger hat die Minderung seines Abfindungsanspruchs wegen der früheren Teilzeitarbeit für unwirksam gehalten.

Unter Berufung auf eine Verletzung von § 75 BetrVG in Verbindung mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat er die ungekürzte Sozialplanabfindung verlangt.

Da es um den Ausgleich und die Milderung von Nachteilen durch den Verlust des aktuellen Arbeitsverhältnisses gehe, müsse für die Bemessung der Sozialplanabfindung allein der Stand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich sein, auf zurückliegende Zeiträume könne es nicht ankommen.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen.

Die streitige Sozialplanregelung ist wirksam. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Nachteile einer Betriebsänderung und der Ausgestaltung der darauf gerichteten Ausgleichsmaßnahmen haben die Betriebspartner einen weiten Spielraum. Dessen Grenzen sind hier nicht überschritten.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Rückgriff auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit zur pauschalen Bewertung der mit dem Arbeitsplatzverlust verbundenen Nachteile zulässig.

Bei dieser Bewertung können die Betriebspartner auch nach Zeiten der Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung differenzieren.


BAG, 14.08.2001 - Az: 1 AZR 760/00

Quelle: PM des BAG

Theresia DonathMartin BeckerHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant