Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.805 Anfragen

Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung wegen Betriebsstilllegung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Absatz 2 KSchG vorliegen und dem Arbeitgeber keine Möglichkeit bleibt, die Beschäftigung des Arbeitnehmers fortzuführen. Maßgeblich ist, ob das Beschäftigungsbedürfnis bei Zugang der Kündigung bereits entfallen ist oder mit hinreichender Sicherheit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist entfallen wird.

Zu den anerkannten dringenden betrieblichen Erfordernissen gehört die vollständige Stilllegung eines Betriebs. Unter einer Betriebsstilllegung ist die Aufgabe des Betriebszwecks zu verstehen, die endgültig und ernsthaft beschlossen worden sein muss. Dabei genügt nicht die bloße Ankündigung einer Schließung; vielmehr müssen die dafür vorgesehenen Maßnahmen im Zeitpunkt des Kündigungszugangs bereits konkrete und greifbare Formen angenommen haben. Typische Anhaltspunkte für eine Betriebsstilllegung sind die Beendigung der Produktion, die Kündigung sämtlicher Arbeitnehmer, die Auflösung von Miet- oder Pachtverträgen, die Veräußerung oder Stilllegung von Betriebsmitteln sowie die vollständige Einstellung der betrieblichen Tätigkeit.

Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Stilllegungsentscheidung sowie für deren Konkretisierung. Bestreitet der Arbeitnehmer die Ernsthaftigkeit oder die Umsetzung des Stilllegungsentschlusses, ist der Arbeitgeber verpflichtet, substantiiert darzulegen, wann die Entscheidung getroffen wurde und welche organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung bereits erfolgt oder verbindlich geplant waren. Der Umfang dieser Darlegungslast hängt davon ab, wie detailliert der Arbeitnehmer den Vortrag des Arbeitgebers angreift.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


ArbG Gelsenkirchen, 27.11.2019 - Az: 2 Ca 953/19

ECLI:DE:ARBGGE:2019:1127.2CA953.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant