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Ablehnung älterer Bewerber kann bei tariflicher Altersgrenze zulässig sein
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein an eine, auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellende, tarifvertragliche Altersgrenzenregelung gebundener Arbeitgeber kann die Einstellung eines Bewerbers, der diese Altersgrenze überschritten hat, wegen des Alters ablehnen, falls ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber zuvor aufgrund der tarifvertraglichen Altersgrenzenregelung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ausgeschieden ist und auch für die Einstellung in ein befristetes Arbeitsverhältnis.
BAG, 08.05.2025 - Az: 8 AZR 299/24
ECLI:DE:BAG:2025:080525.U.8AZR299.24.0
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