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Tipps - Rentenversicherung

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für bestimmte Gruppen von selbständig Erwerbstätigen und weitere Personenkreise angelegt. Im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) werden die Personenkreise, die versicherungspflichtig sind, benannt. Ausnahmen gelten unter anderem für Freiberufler, wie Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte. Nicht versicherungspflichtige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge zahlen.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird finanziert durch Rentenversicherungsbeiträge und zahlt verschiedene Arten von Rente aus. Dazu gehören Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten. Die Rentenversicherung ist auch zuständig für medizinische und  berufliche Reha-Leistungen.

Weitere Säulen der finanziellen Absicherung im Alter sind neben der gesetzlichen Rentenversicherung die betriebliche Altersversorgung (z. B. Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) und die private Altersvorsorge (z. B. Riester-Verträge).

Letzte Änderung: 20.05.2025

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