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Vertragliche Ausschlussfrist darf nicht den Mindestlohn erfassen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel ist unwirksam, wenn sie ohne Einschränkungen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn erfasst, was nach § 3 S. 1 MiLoG unzulässig ist.

Ist der Mindestlohn vom Verfall nicht ausgenommen, verstößt die vom Arbeitgeber vorformulierte Klausel gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dies gilt jedenfalls für Arbeitsverträge, die nach dem 31.12.2014 abgeschlossen wurden (vgl. BAG, 18.09.2018 - Az: 9 AZR 162/18).


LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2020 - Az: 3 Sa 337/19

ECLI:DE:LAGRLP:2020:0210.3Sa337.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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