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Außerordentliche Kündigung wegen Weigerung, Einkünfte zu deklarieren und zu versteuern

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weigert sich ein Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person, trotz vertraglicher Verpflichtung zur Beachtung ausländischer Steuervorschriften und bei bestehender Einkommenssteuerpflicht in der Russischen Föderation, dort Einkünfte zu deklarieren und die Einkommenssteuer zu entrichten, kann dies einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs 1 BGB für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen.


LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2021 - Az: 5 Sa 42/21

ECLI:DE:LAGRLP:2021:0811.5SA42.21.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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Natalie Reil, Landshut