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Außerordentliche Kündigung wegen Weigerung, Einkünfte zu deklarieren und zu versteuern

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weigert sich ein Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person, trotz vertraglicher Verpflichtung zur Beachtung ausländischer Steuervorschriften und bei bestehender Einkommenssteuerpflicht in der Russischen Föderation, dort Einkünfte zu deklarieren und die Einkommenssteuer zu entrichten, kann dies einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs 1 BGB für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen.


LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2021 - Az: 5 Sa 42/21

ECLI:DE:LAGRLP:2021:0811.5SA42.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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