Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 390.170 Anfragen

Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsverfall

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfallen Urlaubsansprüche spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

Bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind diese nicht abzugelten.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war ein Arbeitnehmer ab 2006 bis zum Ausscheiden Ende 2010 arbeitsunfähig erkrankt und wollte seine Urlaubsansprüche für 2007 bis 2009 abgegolten haben.

Für 2009 gab das Gericht dem Kläger Recht, die anderen Urlaubsansprüche waren jedoch bei Ausscheiden verfallen.

Dies ergibt sich aus der Entscheidung des EuGH (EuGH, 22.11.2011 - Az: C-214/10), nach der eine Ansammlung von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre nicht geboten und eine nationale Regelung mit einer Begrenzung des Übertragungszeitraums von 15 Monaten unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

Urlaubsansprüche gehen daher bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten.


LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - Az: 10 Sa 19/11

ECLI:DE:LAGBW:2011:1221.10SA19.11.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 390.170 Beratungsanfragen

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.

Verifizierter Mandant