Der
Urlaubsabgeltungsanspruch eines kündigenden
Arbeitnehmers umfasst den gesamten bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllten Urlaubsanspruch und ist nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt.
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandelt sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch in einen Abgeltungsanspruch um, ohne dass es weiterer Handlungen des
Arbeitgebers oder Arbeitnehmers bedarf.
Sofern für den über den Mindesturlaub hinausgehenden Teil keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurde, besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Abgeltungsanspruch für den Gesamturlaub.