Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.581 Anfragen

Kündigung wegen Tätigkeit im Betrieb des Ehegatten während des Urlaubs?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

§ 8 BUrlG untersagt eine Erwerbstätigkeit, die dem Zweck des Urlaubs widerspricht. Der geschützte Zweck besteht darin, freie Zeit ohne Bindung an das Direktionsrecht des Arbeitgebers zu haben, während gleichzeitig die Vergütungsgrundlage aus dem Arbeitsverhältnis erhalten bleibt. Nicht jede Tätigkeit, die körperlich anstrengend ist oder nicht der Erholung dient, ist damit unzulässig. Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit auf die entgeltliche Verwertung der Arbeitskraft gerichtet ist. Mithilfe im Familienbetrieb ohne Vergütung stellt regelmäßig keine Erwerbstätigkeit in diesem Sinne dar und widerspricht daher nicht dem Urlaubszweck.

Für die Annahme einer verbotenen Erwerbstätigkeit trägt der Arbeitgeber die Darlegungslast. Erforderlich wäre der Nachweis, dass der Arbeitnehmer im Urlaub entgeltlich tätig geworden ist oder eine solche Tätigkeit geschuldet war. Familienmitarbeit fällt regelmäßig in den Bereich der Unterhaltspflichten und überschreitet den Schutzbereich des § 8 BUrlG nicht. Tätigkeiten, die auf dieser Grundlage erfolgen, begründen daher keinen Kündigungsgrund.

Auch im Hinblick auf die Arbeitszeitregelungen des § 3 ArbZG lässt sich aus zusätzlichen Tätigkeiten außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres eine Vertragsverletzung ableiten. Selbst bei Annahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit bleibt diese zulässig, solange die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Eine Pflichtverletzung kann nur dann festgestellt werden, wenn nachgewiesen ist, dass die zulässigen Arbeitszeitgrenzen überschritten wurden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Köln, 21.09.2009 - Az: 2 Sa 674/09

ECLI:DE:LAGK:2009:0921.2SA674.09.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant