Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.332 Anfragen

Bahnkunden können nicht gegen geplanten Streik klagen!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem einzelnen Bahnkunden steht kein quasinegatorischer Anspruch gegen eine Gewerkschaft gerichtet auf Unterlassung bestimmter Streikmaßnahmen im Bahnverkehr zu.

Ein Antrag auf Unterlassung eines geplanten Streiks ist unbegründet, wenn der Antragsteller von den Arbeitskampfmaßnahmen lediglich als unbeteiligter Dritter betroffen ist. Eine bloße Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel begründet kein eigenes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 oder 2 BGB. Ein Unterlassungsanspruch setzt zudem eine konkrete Wiederholungsgefahr voraus, die bei fehlenden aktuellen Streikankündigungen nicht gegeben ist.

Auch die Verpflichtung Dritter - etwa von Bahnunternehmen - zur Aufrechterhaltung bestimmter Verkehrsleistungen kann nicht verlangt werden, wenn kein unmittelbarer Anspruch des Antragstellers besteht.

Wird ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung im Beschlussweg zurückgewiesen, gilt für die Einlegung der hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde der Postulationszwang aus § 11 Abs. 4 ArbGG nicht.

Wird erst nach Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussweg eine Rechtswegrüge erhoben, ist auch das Arbeitsgericht nach § 17a Abs. 5 GVG an einer erneuten Prüfung der Rechtswegfrage im Abhilfeverfahren nach § 572 ZPO gehindert.


LAG Hessen, 14.07.2025 - Az: 10 Ta 500/25

ECLI:DE:LAGHE:2025:0714.10TA500.25.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant