Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.347 Anfragen

Bahnkunden können nicht gegen geplanten Streik klagen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem einzelnen Bahnkunden steht kein quasinegatorischer Anspruch gegen eine Gewerkschaft gerichtet auf Unterlassung bestimmter Streikmaßnahmen im Bahnverkehr zu.

Ein Antrag auf Unterlassung eines geplanten Streiks ist unbegründet, wenn der Antragsteller von den Arbeitskampfmaßnahmen lediglich als unbeteiligter Dritter betroffen ist. Eine bloße Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel begründet kein eigenes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 oder 2 BGB. Ein Unterlassungsanspruch setzt zudem eine konkrete Wiederholungsgefahr voraus, die bei fehlenden aktuellen Streikankündigungen nicht gegeben ist.

Auch die Verpflichtung Dritter - etwa von Bahnunternehmen - zur Aufrechterhaltung bestimmter Verkehrsleistungen kann nicht verlangt werden, wenn kein unmittelbarer Anspruch des Antragstellers besteht.

Wird ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung im Beschlussweg zurückgewiesen, gilt für die Einlegung der hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde der Postulationszwang aus § 11 Abs. 4 ArbGG nicht.

Wird erst nach Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussweg eine Rechtswegrüge erhoben, ist auch das Arbeitsgericht nach § 17a Abs. 5 GVG an einer erneuten Prüfung der Rechtswegfrage im Abhilfeverfahren nach § 572 ZPO gehindert.


LAG Hessen, 14.07.2025 - Az: 10 Ta 500/25

ECLI:DE:LAGHE:2025:0714.10TA500.25.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant