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Krankheitsbedingte Kündigung aufgrund langandauernder Erkrankung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Ist zum Zeitpunkt der Kündigung der Arbeitnehmer seit mehr als neun Monaten durchgehend arbeitsunfähig erkrankt, ist für die Kündigung vom Tatbestand einer lang anhaltenden Erkrankung auszugehen und kann nicht auf die Grundsätze zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankung zurückgegriffen werden.

Eine lange Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers in der Vergangenheit begründet eine entsprechende Indizwirkung für eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit.

Fallen aufgrund der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und damit verbunden dem Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums keine Entgeltfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mehr an, vermag auch ein Arbeitgeber an den erkrankten Arbeitnehmer zu zahlendes Weihnachtsgeld in Höhe von 55 Prozent eines Gehaltes noch keine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen zu begründen.


LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2021 - Az: 2 Sa 297/19

ECLI:DE:LAGRLP:2021:0311.2SA297.19.00

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