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Niemals eigenmächtig Urlaub nehmen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eigenmächtig Urlaub genommen, so kann dies die Kündigung rechtfertigen. Dies gilt auch bei jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit.

Im vorliegenden Fall war dem Arbeitnehmer bekannt, daß er zur fraglichen Zeit im Betrieb benötigt wurde.

Da der Arbeitnehmer trotz der betrieblichen Notlage dem Arbeitsplatz über drei Tage hinweg beharrlich ferngeblieben war, ging die Abwägung der gegenseitigen Interessen zu Lasten des Arbeitnehmers aus.


LAG Hessen, 09.02.2005 - Az: 6 Sa 380/04

ECLI:DE:LAGHE:2005:0209.6SA380.04.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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