Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 389.976 Anfragen

Wann erlischt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (§ 13 Abs 1 BUrlG) erlischt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einer mit Art 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres oder eines zulässigen Übertragungszeitraums, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Bei einem richtlinienkonformen Verständnis von § 7 Abs 1 S 1 BUrlG trifft den Arbeitgeber die Initiativlast bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs. Die Erfüllung der hieraus in richtlinienkonformer Auslegung abgeleiteten Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers ist grundsätzlich Voraussetzung für das Eingreifen des urlaubsrechtlichen Fristenregimes des § 7 Abs 3 BUrlG.

Während die Arbeitsvertragsparteien Urlaubsansprüche, die den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen übersteigen, grundsätzlich frei regeln können, ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub arbeitsvertraglichen Dispositionen entzogen, die sich zuungunsten des Arbeitnehmers auswirken (§ 13 Abs 1 S 3 BUrlG). Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub und dessen Abgeltung während des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen oder beschränkt werden. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach §§ 1, 3 BUrlG ist gemäß § 13 Abs 1 S 3 BUrlG unverzichtbar. Von den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes kann, abgesehen von § 7 Abs 2 S 2 BUrlG, nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.


LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - Az: 2 Sa 116/20

ECLI:DE:LAGRLP:2021:0609.2SA116.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.976 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant