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§ 1 Urlaubsanspruch

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Hont Péter HetényiDr. Rochus SchmitzTheresia Donath

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Dr. Peter Leithoff , Mainz