Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.587 Anfragen

Vorläufige Einstellung einer Polizeianwärterin trotz kleiner Tätowierung hinter dem Ohr

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Bewerberin für den gehobenen Polizeivollzugsdienst darf nicht allein wegen einer kleinen, dezenten Tätowierung im sichtbaren Bereich hinter dem Ohr (hier: eine ca. 2 cm x 0,5 cm große Tätowierung, die aus drei chinesischen Schriftzeichen mit der Bedeutung „immerwährende Sonne“) vorläufig von der Einstellung ausgeschlossen werden.

Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet den Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Einschränkungen des äußeren Erscheinungsbildes - wie das Verbot sichtbarer Tätowierungen - sind nur zulässig, wenn sie zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder zur Wahrung eines achtungs- und vertrauenswürdigen Auftretens erforderlich sind (§ 34 Abs. 2 BeamtStG).

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist zu berücksichtigen, dass Tätowierungen heute gesellschaftlich weit verbreitet und akzeptiert sind. Eine sehr kleine Tätowierung, die keinen negativen Eindruck erweckt und im Dienst meist verdeckt wird, beeinträchtigt weder die amtliche Funktion noch das Vertrauen in die Beamtin. Eine pauschale Untersagung ohne konkrete Beeinträchtigungsgefahr kann daher unverhältnismäßig sein.


VG Karlsruhe, 03.07.2025 - Az: 10 K 5217/25

ECLI:DE:VGKARLS:2025:0703.10K5217.25.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant