Wird in einem Arbeitsvertrag eines leitenden Angestellten für die betriebliche Altersversorgung pauschal auf die beim Arbeitgeber geltende Regelung verwiesen, ist dies ohne besondere Anhaltpunkte nicht dahin zu verstehen, dass damit auch eine nach Vertragsschluss in der Rechtsform einer Betriebsvereinbarung zustande gekommene Versorgungsordnung in Bezug genommen ist.
BAG, 21.11.2023 - Az: 3 AZR 44/23
ECLI:DE:BAG:2023:211123.U.3AZR44.23.0
Vorgehend: LAG München, 22.12.2022 - Az: 2 Sa 564/21
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Alexandra Klimatos und RA Hont Péter Hetényi
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