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PKH-Antrag zur Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei beendetem Arbeitsverhältnis

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen unter der Geltung des Art. 17 DSGVO ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus der papierenen Personalakte besteht, ist umstritten.

Vor diesem Hintergrund kann einer Partei, die den Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte beansprucht, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe jedenfalls nicht wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgelehnt werden. Das gilt erst recht, wenn die Abmahnung bei der Beklagten in digitalisierter Form existiert haben sollte.


LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2024 - Az: 26 Ta 223/24

ECLI:DE:LAGBEBB:2024:0313.26TA223.24.00

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