Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Betriebsparteien können wegen des Tarifvorbehalts in § 77 Abs 3 Satz 1 BetrVG keine Regelungen über die Weitergabe von Tariferhöhungen treffen. Sie sind jedoch nicht gehindert zu regeln, ob und inwieweit Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulagen angerechnet werden können.
BAG, 30.05.2006 - Az: 1 AZR 111/05
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