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Erstattungsanspruch des Trägers der Arbeitslosenversicherung hinsichtlich der Beiträge zur Rentenversicherung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im Falle der Zuerkennung einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung ruht der Anspruch auf
Arbeitslosengeld nach § 156 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III nicht erst ab dem Akt der Zuerkennung, sondern schon während der von der Zuerkennung betroffenen Zeiträume.
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung während des Bezugs von Arbeitslosengeld unterscheidet nicht nach Zeiträumen vor oder nach der Bewilligung einer vorgezogenen Altersrente; mit dem Bezug von Arbeitslosengeld tritt Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung ein.
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