Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.079 Anfragen
Streit ums Elterngeld und die Einkommensermittlung bei Zusammenveranlagung eines Elternteils mit einem Ehepartner, der nicht Elternteil ist
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Einkommensgrenze des § 1 Abs. 8 Satz 2 BEEG (hier noch 300.000 Euro) ist für die mit ihrem gemeinsamen Kind in einem Haushalt zusammenlebenden Elternpaare auch dann maßgeblich, wenn ein Elternteil (noch) mit einer anderen Person (Nicht-Elternteil) verheiratet ist.
Ist ein Elternteil im letzten Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes mit einem anderen Partner (Nicht-Elternteil) steuerrechtlich als Ehegatte zusammen veranlagt worden, ist im Rahmen der Einkommensgrenze das konkret auf den Elternteil entfallende, dem Einkommensteuerbescheid zu Grunde liegende zu versteuernde Einkommen maßgeblich. Die einkommensteuerrechtliche Zusammenveranlagung führt weder dazu, dass sich der Elternteil das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten zurechnen lassen müsste, noch dazu, dass dem Elternteil pauschal die Hälfte des gemeinsam versteuerten Einkommens beider Ehegatten zuzurechnen wäre.
Die Einkommensgrenzen des § 1 Abs. 8 BEEG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des BEEG vom 15.02.2021 begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und verletzen insbesondere keine Grundrechte (Art. 14 GG, Art. 3 GG, Art. 6 GG).
LSG Bayern, 29.04.2025 - Az: L 9 EG 1/23
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!