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Betriebliche Nutzung des Pkw – wer hat die Beweislast?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll bei der Besteuerung die ausschließliche betriebliche Nutzung zugrunde gelegt werden, so trifft den Steuerpflichtigen die objektive Beweislast.

Es ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorzulegen, um nachzuweisen, daß keine Privatnutzung erfolgte.


FG Berlin, 06.10.2003 - Az: 8 K 8150/01

ECLI:DE:FGBEBB:2003:1006.8K8150.01.0A


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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