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Betriebliche Nutzung des Pkw – wer hat die Beweislast?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll bei der Besteuerung die ausschließliche betriebliche Nutzung zugrunde gelegt werden, so trifft den Steuerpflichtigen die objektive Beweislast.

Es ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorzulegen, um nachzuweisen, daß keine Privatnutzung erfolgte.


FG Berlin, 06.10.2003 - Az: 8 K 8150/01

ECLI:DE:FGBEBB:2003:1006.8K8150.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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