Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.536 Anfragen

Sozialauswahl - nicht immer Vorteil für Schwerbehinderte

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Da die Mitglieder des Betriebsrates und Schwerbehinderte ähnlich schutzbedürftig sind, haben Schwerbehinderte nicht automatisch Vorrang bei der Sozialauswahl.

Ausschlaggebend sind in einem solchen Fall Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen.

Die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist nach § 15 Abs. 4 und Abs. 6 KSchG nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das ist der Fall, wenn der ganze Betrieb stillgelegt wird. Der Stilllegung des Gesamtbetriebes steht nach § 15 Abs. 4 KSchG die Stilllegung der Betriebsabteilung, in der das Betriebsratsmitglied beschäftigt wird, gleich. Dabei ist das Betriebsratsmitglied grundsätzlich in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen. Nur wenn dies aus zwingenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist, kann die ordentliche Kündigung frühestens zum Zeitpunkt der Stilllegung der Abteilung erfolgen.

Sind bei der Stilllegung, der Betriebsabteilung, in der das Betriebsratsmitglied, beschäftigt wurde, in den anderen Betriebsabteilungen alle Arbeitsplätze besetzt, so ist fraglich, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, für das Betriebsratsmitglied einen in Betracht kommenden Arbeitsplatz freizukündigen.

Für den vorliegenden Zusammenhang war davon auszugehen, dass weder von einem absoluten Vorrang des Betriebsratsmitglieds noch umgekehrt von einem absoluten Überwiegen des durch das Schwerbehindertenrecht geschützten Arbeitnehmers auszugehen ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


ArbG Frankfurt/Main, 19.08.2004 - Az: 18/1 Ca 5407/03

ECLI:DE:ARBGFFM:2004:0819.18.1CA5407.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant