Kurze Zeiten einer ggf. vertragswidrigen Nichtbeschäftigung sind keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Solche Zeiten sind nicht geeignet, in tatsächlicher Weise die Entfaltung der Persönlichkeit zu beeinträchtigen.
Vorliegend hatte der Leiter einer Werkstatt für behinderte Menschen einen Betreuten für einen Zeitraum von drei Monaten bei Unterbreitung eines alternativen Angebotes von der Arbeit freigestellt, verbunden mit der Option, nach entsprechender medikamentöser Einstellung sofort wieder in der Einrichtung beschäftigt zu werden.
Solche Zeiten sind nicht geeignet, in tatsächlicher Weise die Entfaltung der Persönlichkeit zu beeinträchtigen.
Vorliegend hatte der Leiter einer Werkstatt für behinderte Menschen einen Betreuten für einen Zeitraum von drei Monaten bei Unterbreitung eines alternativen Angebotes von der Arbeit freigestellt, verbunden mit der Option, nach entsprechender medikamentöser Einstellung sofort wieder in der Einrichtung beschäftigt zu werden.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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