Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Internetauftritt eines Polizeibeamten bleibt vorläufig untersagt

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt, dass einem unter dem Namen „Officer Denny“ auf verschiedenen sozialen Plattformen aufgetretenen Polizeibeamten dessen Internetauftritte mit Polizeibezug untersagt werden durften.

Damit hat es die Beschwerde des Polizeibeamten gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.

Die Polizei Berlin hatte dem Beamten das Betreiben eines Internetauftritts u.a. auf der Plattform TikTok untersagt. Der Beamte behandelte dort erkennbar als echter Polizist verschiedene Themen mit Bezug zur Arbeit der Polizei. Er führte Gespräche mit unterschiedlichen Personen aus verschiedenen Milieus, reagierte auf polizeikritische Internetbeiträge Dritter und erreichte mit seiner Art und Weise der Darstellung zum Teil einen hohen Verbreitungsgrad.

Der 4. Senat hat festgestellt, dass diese Nebenbeschäftigung vom Dienstherrn untersagt werden durfte, weil sie dienstliche Interessen beeinträchtigt.

Hierbei ließ er das Argument des Polizeibeamten, dass er mit seinen szeneadäquaten Internetbeiträgen um Verständnis für die Polizei werbe, nicht gelten. Welche Öffentlichkeitsarbeit geeignet sei, das Ansehen der Polizei zu wahren, habe die Polizeiführung zu entscheiden und gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und dem Abgeordnetenhaus von Berlin zu verantworten.

Der Beschluss ist unanfechtbar.


OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - Az: 4 S 4/23, 4 S 4.23

Quelle: PM des OVG Berlin-Brandenburg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.

Verifizierter Mandant