Hat sich ein potentieller Mieter zur Auskunft hinsichtlich von Fragen nach einer Pfändung des Arbeitseinkommens, sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw. entschieden, so sind die Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
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OLG Koblenz, 06.05.2008 - Az: 5 U 28/08
ECLI:DE:OLGKOBL:2008:0506.5U28.08.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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