Hat sich ein potentieller Mieter zur Auskunft hinsichtlich von Fragen nach einer Pfändung des Arbeitseinkommens, sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw. entschieden, so sind die Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Theresia Donath
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