Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.891 Anfragen

Außerordentliche Kündigung wegen Untreue und das Geständnis im Strafverfahren

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein in einem Strafverfahren abgefasstes Teilgeständnis eines Arbeitnehmers kann im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht die Wirkungen der §§ 288 Abs 1, 290 ZPO entfalten, sondern ist lediglich im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen zu berücksichtigen. Kündigungsrechtlich ist gleichgültig, ob sich ein Arbeitnehmer in einem vorherigen Strafverfahren mit der Strafkammer und der Staatsanwaltschaft über den Strafausspruch verständigt hat.

Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung hängt nicht von der strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers ab, sondern von der Beeinträchtigung des für das Arbeitsverhältnis erforderlichen Vertrauens.

Stützt eine Arbeitgeberin die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht auf den dringenden Verdacht einer erheblichen arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung, sondern auf eine - aus ihrer Sicht - vollendete bzw. versuchte Straftat, ist eine Betriebsratsanhörung zu einer Tatkündigung nicht deshalb unwirksam, weil der Arbeitnehmer meint, der Arbeitgeber habe eine Verdachtskündigung erklärt.

Irrtümer des Geschädigten (hier Arbeitgeberin) über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug haben auf den Lauf der Verjährungsfrist von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen keinen Einfluss.


LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - Az: 10 Sa 578/10

ECLI:DE:LAGRLP:2011:0324.10SA578.10.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg