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Bewerbungs-Sonderrechte für Schwerbehinderte?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Bewerbung stehen schwerbehinderten Arbeitnehmer grundsätzlich keine Sonderrechte zu.

Im vorliegenden Fall wurde die Schadensersatzklage eines Schwerbehinderten jedoch zurückgewiesen, der sich erfolglos um die Stelle eines Sachbearbeiters beworben hatte.

Der Kläger sah eine Diskriminierung darin, dass er auf seine schriftliche Bewerbung, in welcher er seine Behinderung angab, nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde und später eine Absage erhielt.

Schwerbehinderte haben jedoch - wie alle anderen Bewerber auch - keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch.

Ein Schadensersatz auf Grund erfahrener Diskriminierung erfordert den Nachweis, dass die Absage unmittelbar mit der Behinderung zusammenhing.


ArbG Frankfurt/Main, 14.05.2003 - Az: 4 Ca 7444/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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