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Auskunftsverpflichtung des Arbeitsnehmers nach Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer dem ehemaligen Arbeitgeber grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.

Im vorliegenden Fall hatte der wegen verbotenere Wettbewerbstätigkeit fristlos gekündigte Arbeitnehmer Auskunft über die von ihm zuletzt bearbeiteten Kundenaufträge, welche noch nicht abgerechnet waren, unter Hinweis auf die plötzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verweigert.

Das Gericht gab der entsprechenden Klage des früheren Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer statt.


ArbG Frankfurt/Main, 03.09.2002 - Az: 4 Ca 9836/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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