Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.778 Anfragen
Vorrang der Zahlung an die Sozialversicherung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Arbeitgeber muß rechtzeitig sicherstellen, daß fällige Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden können, wenn sich finanzielle Probleme abzeichnen. Ansonsten macht er sich wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgeld strafbar.
Ein Betrieb muß bei drohendem Liquiditätsengpass Rücklagen bilden, um vorrangig zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer abführen zu können. Es soll damit vermieden werden, daß Unternehmen am Fälligkeitstag der Beiträge zahlungsunfähig sind.
Der Arbeitgeber muß jedoch keine Kredite aufnehmen oder ähnliche Maßnahmen ergreifen, um die Beiträge zu zahlen.
BGH, 28.05.2002 - Az: 5 StR 16/02
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!