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Urteile - Sozialversicherungen (allgemein)
Sozialrecht
Die Sozialversicherung soll vor den allgemeinen Lebensrisiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, aber auch Arbeitslosigkeit schützen.
Wichtige Prinzipien der Sozialversicherung sind das Versicherungsprinzip sowie das Solidaritätsprinzip. Das System finanziert sich grundsätzlich über die Beiträge der Versicherten.
Der Anspruch auf Leistungen begründet sich auf der Zahlung von Beiträgen für die Sozialversicherung.
Im Sozialrecht sind fünf gesetzliche Pflichtversicherungen vorgesehen: die
gesetzliche Krankenversicherung, die
gesetzliche Pflegeversicherung, die
gesetzliche Unfallversicherung, die
gesetzliche Rentenversicherung und die
Arbeitslosenversicherung.
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Andrea Leibfritz , Burladingen