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Sozialversicherungen (allgemein)

Sozialrecht

Die Sozialversicherung soll vor den allgemeinen Lebensrisiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, aber auch Arbeitslosigkeit schützen.

Wichtige Prinzipien der Sozialversicherung sind das Versicherungsprinzip sowie das Solidaritätsprinzip. Das System finanziert sich grundsätzlich über die Beiträge der Versicherten.

Der Anspruch auf Leistungen begründet sich auf der Zahlung von Beiträgen für die Sozialversicherung.

Im Sozialrecht sind fünf gesetzliche Pflichtversicherungen vorgesehen: die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

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Urteil
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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