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Soziale Pflegeversicherung

Sozialrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hohes Alter oder eine chronische Krankheit können dazu führen, dass Menschen sich nicht mehr alleine versorgen können. Ist eine Versorgung im häuslichen Umfeld oder in der Familie nicht möglich, bleibt die fachkundige Betreuung in einem Pflegeheim. Anders als in einem Altenheim oder einem Wohnheim ist das Personal im Pflegeheim besonders geschult und es sind Ärzte vor Ort. Die Kosten der dauernden oder vorübergehenden Unterbringung im Pflegeheim werden direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet. Mehrkosten muss der Pflegebedürftige als Eigenanteil selbst tragen. Die Pflegeversicherung ist im SGB XI geregelt.

Stand: (letzte Änderung: 19.10.2025)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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