Menschen, die ohne eigenes Verschulden ihren Arbeitsplatz verlieren, haben unter Umständen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld. Die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld sind im dritten Buch des Sozialgesetzbuches - kurz SGB III - geregelt. Unter anderem muss man sich rechtzeitig bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos und arbeitssuchend melden. Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ist die in § 142 SGB III definierte Anwartschaftszeit.
Stand: (letzte Änderung: 20.05.2025)
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