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Gemeinsames Ehegattenkonto – Pfändungsschutz?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vollstreckungsschuldner kann Pfändungsschutz geltend machen, wenn auf ein auf den Namen des Schuldners lautendes Konto auch die Arbeitslosenhilfe des Ehegatten eingeht, der nicht über ein eigenes Konto verfügt. Der Pfändungsschutz beschränkt sich auf die Arbeitslosenhilfe des Ehegatten.


LG Konstanz - Az: 62 T 42/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Andreas Thiel, Waldbronn
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