Bei der Nachzahlung von Dienstbezügen verbleibt eine nachteilige Steuerprogressionswirkung beim Beamten, dem hierdurch kein ersatzfähiger Schaden entsteht.
Eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder Krankheit indiziert nicht die Vermutung einer Benachteiligung wegen einer Behinderung.
Eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder Krankheit indiziert nicht die Vermutung einer Benachteiligung wegen einer Behinderung.
VG Würzburg, 26.11.2019 - Az: W 1 K 18.1029
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